Startseite
Immobilien
Bauportal SO
Sport SO
Tourismus SO
ICT Weiterbildung
Dienstleistungen
Treuhänder
Anwälte
Versicherungen
Gemeinden SO
Bezirke SO
Kanton SO
    Rezession
    Abstimmungen
    Wahlen
    Steuererklärung
    Gewalt im Kt. SO
    Archiv Kt.SO
       Soziale Sicherheit
       Proporz Initiative
       Regierungsratswahl
       Kantonsratswahlen
Lokales/Regionen
Banken
Kurse
Aktuell
Allgemeinbildung
Baumessen
Suche/Links
Presseschau
CH-INFO.CH

Soziale Sicherheit



Teilrevision des Gesetzes über die Aufgabenrevision "soziale Sicherheit"
Welche Anlaufstellen sind für welche Probleme zuständig? Was ist, wenn Menschen mit Mehrfachproblemen verschiedene Stellen gleichzeitig aufsuchen!
Alle beginnen von vorne mit den Abklärungen und viel Zeit und Geld geht verloren. Die Effizienz ist schlecht!

Die Revision will versuchen die Klienten (Hilfsbedürftigen) den Hilfsangeboten zuzuführen. Die Geldgeber wie Kantone und Gemeinden, aber natürlich auch AHV/IV und ALV erwarten durch die Case-Management-Stelle das teure Doppelspurigkeiten verhindert werden.

Lesetext auch als PDF... [21 KB]
Einige Fakten zur Sozialhilfe:
Quelle Mehrere Hunderttausend Einwohnerinnen und Einwohner im erwerbsfähigen Alter sind in der Schweiz zur Bestreitung ihres Lebensunterhaltes auf Leistungen der Sozialversicherungen und der Sozialhilfe angewiesen. Ihre Zahl und die damit verbundenen Kosten wachsen weiter an. Dieses Kostenwachstum muss im Interesse der Erhaltung unseres Sozialstaates eingedämmt werden.
Soziale Sicherheit hängt in modernen Gesellschaften eng mit Erwerbsarbeit zusammen. Ansprüche an Sozialversicherungen knüpfen zu einem guten Teil am Bestand eines Arbeitsverhältnisses an. Die Finanzierung wiederum erfolgt über Beiträge der Sozialpartner ergänzt durch Steuern. Die Sozialhilfe als Bedarfsleistung setzt kein Arbeitsverhältnis voraus.
In der Schweiz sind rund 4,1 Mio. Personen erwerbstätig2. Rund 35 Prozent der Personen im erwerbsfähigen Alter sind nicht erwerbstätig. Sie leben von Einkünften Dritter (Familie), Vermögenserträgen oder Ersatzeinkommen (Sozialleistungen).Rund 145'900 Personen beziehen zurzeit Leistungen der Arbeitslosenversicherung3. Mit diesen Leistungen dürften, Familien eingerechnet, rund 250’000 Personen ihr Auskommen finden. Die Kosten liegen jährlich bei 6,7 Mrd. Franken4.Rund 260’000 Personen beziehen heute eine Rente der IV. Rentenberechtigte Familienmitglieder eingerechnet, wird damit - zusammen mit Leistungen anderer Versicherungen - rund 430’000 Personen die Existenz gesichert. Die jährlichen Kosten liegen bei knapp 10 Mrd. Franken (inkl. kollektive Leistungen), davon 6,7 Mrd. Rentenleistungen5.
Zur Sozialhilfe liegt kein genaues Zahlenmaterial vor. Es wird davon ausgegangen, dass rund 300'000 Personen zur Existenzsicherung ganz oder teilweise auf Leistungen der Sozialhilfe (im weiteren Sinne) angewiesen sind und dass daraus Kosten von jährlich rund 3 Mrd. Franken erwachsen. Ein kleiner Prozentsatz dieser Personen bezieht Sozialhilfe ergänzend zu einer Sozialversicherungsleistung.
Die Zahl der Personen, deren Lebensunterhalt aus Leistungen dieser drei Auffangsysteme der Sozialen Sicherheit finanziert wird, beträgt nach verschiedenen Untersuchungen knapp zehn Prozent der Gesamtbevölkerung.
Die Nachfrage nach Arbeitsplätzen übersteigt heute das Angebot. Nicht alle arbeitswilligen und arbeitsfähigen Personen haben die Chance, ein Erwerbseinkommen zu realisieren. Der Schaffung von Arbeitsplätzen und der aktiven Vermittlung in den ersten Arbeitsmarkt kommt damit ein hoher Stellenwert zu. Veränderungen in der Arbeitswelt erhöhen die Ansprüche an die Qualifikationen und die Leistungsfähigkeit der Arbeitnehmer. Leistungsschwächere Menschen können sich nur schwer im Arbeitsprozess behaupten oder Fuss fassen. Besonders bedeutsam ist die Situation junger Menschen. Vielen von ihnen gelingt unter den heutigen Bedingungen ein Einstieg ins Berufsleben nicht. Arbeitgeber, private und staatliche Institutionen sind gefordert, alle Möglichkeiten auszuschöpfen, um allen Jugendlichen im Anschluss an die Schulzeit eine berufliche Entwicklungsperspektive zu geben.Strukturwandel und konjunkturelle Schwankungen sind keine Ausnahmeerscheinungen. Breite Bevölkerungsschichten werden mit Arbeitsverlust, beruflicher Umorientierung und Wiedereinstieg in die Arbeitswelt konfrontiert. Die sozialen Sicherungssysteme haben diese Realitäten zu berücksichtigen ebenso wie Veränderungen der Familienstrukturen und der Lebensverläufe und adäquat darauf zu reagieren.
In allen sozialen Sicherungssystemen ist die Eingliederung in den ersten Arbeitsmarkt ein vorrangiges Ziel. Wo dieses nicht erreicht werden kann, ist es neben der Existenzsicherung ihre Aufgabe, den betroffenen Menschen eine sinnvolle Tätigkeit zu ermöglichen und sie so vor gesellschaftlicher Desintegration zu schützen. Die Entwicklung der sozialen Sicherungssysteme hat sich konsequent auf die Verwirklichung dieser beiden Ziele auszurichten.
Die Fragmentierung und mangelnde Koordination der verschiedenen sozialpolitischen Instrumente führt heute zu Doppelspurigkeiten und Ineffizienz und damit zu unerwünschten und teuren Ergebnissen. Massnahmen werden aus der Logik und Perspektive eines einzelnen Sicherungssystems ergriffen, ohne Rücksicht auf die gesamtgesellschaftlichen Auswirkungen. Es fehlt eine Gesamtbilanz der sozialen Kosten und in der Folge auch an übergreifenden Steuerungsinstrumenten („no figures – no goals“).
Die Zusammenarbeit zwischen den sozialen Institutionen hat in den letzten Jahren grosse Fortschritte gemacht. Hinderlich für die Zusammenarbeit ist die unzureichend abgestimmte politische, gesetzliche und finanzielle Steuerung der verschiedenen sozialen Sicherungssysteme. Sie führt zu falschen Anreizen und Behinderungen der Kooperation.
Früherfassung
Die frühzeitige Erkennung von Problemen ist ausschlaggebend, um den Verlust des Arbeitsplatzes zu verhindern und für eine erfolgreiche berufliche Wiedereingliederung. Das heutige System der sozialen Sicherung ist nicht darauf ausgerichtet, Problemsituationen frühzeitig zu erfassen und Massnahmen rasch einzuleiten. Die fragmentierten, in der zeitlichen Abfolge gestaffelten und diskontinuierlichen Verantwortlichkeiten der verschiedenen Leistungsträger erschweren oder verhindern eine rechtzeitige Intervention. Aus verwaltungstechnischen Gründen müssen der Anordnung von Massnahmen rechtskräftige Entscheidungen vorausgehen. Dabei geht wertvolle Zeit verloren. Rasches, „unbürokratisches“ Handeln auf der Basis vorläufiger Erkenntnisse und provisorischer Entscheidungen widerspricht der gesetzlich geregelten Verwaltungskultur. Gerade dies wäre aber entscheidend, um den beruflichen und sozialen Ausschlusstendenzen rechtzeitig entgegenzuwirken.


Case Management als Steuerungs- und Arbeitsinstrument
Zur Erreichung der verschiedenen Ziele eignet sich als Steuerungs- und Arbeitsinstrument das Case Management. Gemäss einschlägiger Definition9 stellt Case Managementeinerseits einen Optimierungsprozess zur Gewährleistung einer zielorientierten Erbringung von Dienstleistungen für Leistungsempfänger mit komplexen Mehrfachproblemen (Steuerungsebene) dar

andererseits eine qualitativ hochstehende Arbeitsmethode (Fallmanagement).
Hier wie dort geht es um die effiziente und effektive Handhabung und Gestaltung von Prozessen. Im zeitlichen Ablauf soll eine bruchstückhafte Versorgung vermieden und eine rationelle Leistungserbringung erreicht werden. Damit bietet sich Case Management insbesondere im Bereich der Integrationsarbeit an. Soweit in einem Fall Leistungen oder Interventionen erforderlich sind, soll deshalb die Steuerung des Prozesses der Früherfassung als auch die eigentliche Fallführung in den einzelnen Subsystemen ALV, IV und SH nach den Grundsätzen des Case Managements erfolgen.
Das Case Management ist unabdingbare Voraussetzung dafür, dass die anspruchsvolle Reintegrationsarbeit als ein institutionenübergreifender, strukturierter, zielorientierter und überprüfbarer Beratungsprozess ausgestaltet werden kann. Dazu gehört auch, dass entsprechende neue institutionelle Rahmenbedingungen transparent und sachbezogen organisiert werden und den betroffenen Menschen ein einfacher Zugang zu den spezifischern Kompetenzen der IIZPartner eröffnet wird. Kerngedanke muss dabei in jedem Fall sein, dass sich die Beratung primär am Integrationsbedarf der betroffenen Personen orientiert und bisherige institutionelle Zugangsbarrieren in den Hintergrund treten. Quelle und Fachinfo ...
Details zur SO Vorlage...



Gefunden werden dank 20 Links auf TOP Portalen CH-INFO.CH Reiseinfos zur Schweiz in D und E