|
|
 |
 |
 |
 |
Partnerschaftsgesetz Rückblick
|
|
|
Partnerschaftsgesetz in Stichworten (Orginal Bund ausformuliert hier...) Als Folie hier Partnerschaftsgesetzt.pdf [8 KB]
Gleichgeschlechtliche Paare sind benachteiligt. Partnerschaftsgesetz will rechtliche Stellung verbessern (nicht Ehe gleichstellen!) Partnerschaft beim Zivilstandsamt eintragen,rechtlich abzusichern, begründet Lebensgemeinschaft mit gegenseitigen Rechten und Pflichten. Steuern, Erbschaften, Sozialversicherungen,berufliche Vorsorge rechtlich gleich behandelt wie die Ehe. Weiterhin nicht möglich: zwei Frauen oder zwei Männer adoptieren gemeinsam ein Kind. Auch Verfahren der Fortpflanzungsmedizin sind ihnen verwehrt. Somit können sie keine Familie im engeren Sinnegründen. Gegen das Gesetz wurde das Referendum ergriffen. „Gefahr für Ehe und Familie. Das Gesetz sei zudem unnötig, denn das geltende Recht ermögliche es gleichgeschlechtlichen Paaren, ihre Beziehung hinreichend zu regeln.“
Stellungnahme von Bundesrat + Parlament: nötig und sinnvoll. gegenseitiger Verantwortung wichtig
|
Resultate der Abstimmung
|
Das Schweizer Stimmvolk hat das neue Partnerschaftsgesetz, das eine registrierte Partnerschaft zwischen homosexuellen Paaren ermöglicht, am 5. Juni 2005 mit 58% Ja-Stimmen gutgeheissen. Das neue Gesetz sieht vor, dass schwule und lesbische Paare ihre Partnerschaft rechtlich in verschiedenen Bereichen absichern können – ausgeschlossen ist jedoch das Recht auf die Adoption von Kindern. Die Evangelische Volkspartei (EVP), die Eidgenössisch Demokratische Union (EDU) und andere Organisationen haben erfolgreich genügend Unterschriften gegen das neue Gesetz gesammelt. Bei der Volksabstimmung am 5. Juni 2005 wurde das neue Gesetz vom Schweizer Stimmvolk gutgeheissen.
Hier finden Sie weitere Informationen, wie z.B. auch geografische und Tabellen Resultate.www.swisspolitcs.org
|
|


|
Themenbezogene Werbung
|
|
|
 |